Familiengerichtlich

Verfahrensbeiständin

Als Verfahrensbeiständin (früher: Verfahrenspfleger) vertrete ich in kindschaftsrechtlichen Verfahren die Interessen von Minderjährigen. Dazu nehme ich an gerichtlichen Anhörungen und Kindesanhörungen als deren „Anwältin“ teil und kann dort ggf. Anträge stellen oder Rechtsmittel einlegen. Als „Anwältin des Kindes“ bin ich dabei verpflichtet, sowohl das subjektive Interesse des Kindes (deren Wille) als auch das objektive Interesse des Kindes (deren Wohl) in meine Tätigkeit einzubeziehen.

 

Das kann natürlich auch einmal außerhalb üblicher Tageszeiten notwendig sein – ich stehe also auch in besonderen Krisensituationen mit Rat & Tat zur Seite. Zudem trage ich dafür Sorge, das Kind in geeigneter Weise über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang eines Verfahrens aufzuklären und kontinuierlich zu informieren.

 

Meine Bestellung zur Verfahrensbeiständin erfolgt durch das Familiengericht. Zum Beispiel im Rahmen einer Kindeswohlgefährdung, aufgrund einer Trennung des Kindes von einer Person, in deren Obhut es sich befindet, bei Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts beziehungsweise bei Unterbringungsverfahren. Ebenso kann ich beispielsweise zur Verfahrensbeiständin bestellt werden, wenn Kindesinteressen im erheblichen Gegensatz zu seinen gesetzlichen Vertretern stehen oder im Fall einer Trennung der Eltern mit bestehender Uneinigkeit darüber, bei welchem Elternteil das Kind zukünftig leben soll.

 

In jenem Wirkungsbereich ist es - neben den Gesprächen mit den Beteiligten - meine Aufgabe, u.a. mit der Schule/ Kita, Familienangehörigen, wichtigen Bezugspersonen des Kindes zu sprechen. Auf eine außergerichtliche Einigung orientiert, ist es auch Anliegen jenes Tätigwerdens, die Kindeseltern/ Verfahrensbeteiligten zu einer am Kindeswohl orientierten Lösung außerhalb des Gerichtssaales  zu bewegen.

 

Ich bin Mitglied im Fachverband Anwalt des Kindes e.V. (FVAK).


"Lass Dich nicht unterkriegen, sei frech und wild und wunderbar."

Astrid Lindgren